Izzuv sagte am 9.07.2010, 17:30:
Die Firma würde gar nicht erst vor Gericht gehen, da das Geschäft im Ganzen illegal ist.
"Dein" Account gehört nicht dir, sondern Jagex. Du hast ihn sozusagen gemietet.
Wie, wenn du mit einem Mietwagen abhaust und ihn dann an eine Firma verkaufst, die nur gestohlene Mietwägen erwirbt. Du kannst kein Recht einfordern und die Firma auch nicht.
lg
Izzuv
@Izzy
Gaaaaaanz so einfach ist es aus juristischer Sicht nicht. Weil es wird selbstverständlich nicht der Account verkauft. Die fiese Masche läuft da in der Regel anders. Es wird eine Entschädigung für den "Zeitaufwand" des Erspielens "verkauft" - also quasi nur die Arbeitsstunden bezahlt. Und es gibt Gerichte, die so etwas als einen schadenersatzpflichtigen Umstand innerhalb eines geschlossenen Vertrages betrachten. Also pauschal zu sagen, es kann nix passieren, ist falsch. Es ist wie bei illegalen Musikdownloads sehr viel vom Einzelfall und von der eigenen tatrichterlichen Meinung abhängig.
Man kann jedoch davon ausgehen, dass eine Mehrzahl der Gerichte solche Geschäfte grundsätzlich als sittenwidrig ansehen und somit der Vertrag nichtig wäre.
Zudem kommt es auch noch auf das Alter des betreffenden "Verkäufers" an, inwieweit dieser überhaupt selbsttätig derartige Rechtsgeschäfte schließen kann. Je nach dem könnte nämlich das gesamte Vertragswerk "schwebend unwirksam" sein, falls der Verkäufer jung genug ist und es um mehr Geld geht, als er im Rahmen seines Taschengeldes zur Verfügung hat.
Aber dennoch bleibt nur eines zu sagen, wer beim RWT mitmacht ist wirklich selbst Schuld....
Dieser Beitrag wurde von lordhulkster bearbeitet: 09. Juli 2010 - 20:29 Uhr