Loewenmaul
16. Juni 2011 - 17:28 Uhr
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Theme »Kollektivstrafe in der Schule«, und zwar ob eben genanntes rechtens ist.
Dazu der Hintergrund:
Vor ein paar Tagen sollte ich eine Klausur wieder bekommen, jedoch rief die Lehrerin meinen Nachbarn und mich vorne ans Pult und beschuldigte uns vor der Klasse des Abschreibens. Wir beide verneinten dies, ich kann mit reinem Gewissen sagen, ich habe nicht abgeschrieben. Meine Lehrerin sagte, wir sollen uns einigen, wer nun von wem abgeschrieben hat, da sie sonst uns beide bestraft, in diesem Fall mit einer sechs für diese Klausur.
Ich habe mich etwas schlau gemacht, und herausgefunden,
Zitat
dass Kollektivstrafen in Deutschland gegen das Prinzip des Rechtsstaats verstoßen und gegen die Menschenwürde sind
.
Quelle
Leider habe ich keinerlei Verweise zu diesem Thema in des genannte Gesetz gefunden, welche ich jedoch bräuchte.
Vielleicht kann mir jemand helfen,
mfg Loewe
Dieser Beitrag wurde von Loewenmaul bearbeitet: 16. Juni 2011 - 17:29 Uhr
glas
16. Juni 2011 - 17:38 Uhr
ab zum Schulleiter und der Käs is gegessen

ogrim99
16. Juni 2011 - 18:19 Uhr
wenn sies nicht beweißen kann kann sie euch nicht wirklich viel.
gab bei mir in der klasse auch mal so einen ähnlichen fall schlußendlich wurde keiner bestraft, nachdem der fachbetreuer darüber informiert wurde
king maddin
16. Juni 2011 - 18:23 Uhr
geh zum schulleiter ist in jedem fall das beste was man machen kann wenn man sich ungerecht oder unrechtens von den lehrern behandelt fühlt.
weniger produktiv aber auch möglich ist, dass du deiner lehrerin damit drohst zum schulleiter zu gehen. meistens lenken sie dann ein und gehen dir entgegen zb. mit einem nachschreibe termin usw
jedoch kann der schuss auch nach hinten losgehen und der lehrer kann beginnen euch dann strenger zu benoten usw ist zwar auch nicht ganz fair aber die meisten lehrer lassen den schüler es meist immer in den noten spüren das man iwas gegen ihren willen gemacht hat.
viel glück
Du Dole
16. Juni 2011 - 19:16 Uhr
Jaja öffentliche Schulen halt...
Naja in dem Fall musst du wahrscheinlich die 6 akzeptieren auch wenn es unfair ist. Vor allem glaube ich nicht, dass du mit der Paragraphenreiterei sonderlich weit kommst.
Dieser Beitrag wurde von Du Dole bearbeitet: 16. Juni 2011 - 19:19 Uhr
lordhulkster
16. Juni 2011 - 19:28 Uhr
Die Rechtsgrundlage findest Du in §15 (2) der Allgemeinen Schulordnung ASchO
Zitat
§ 15 Verfahrensgrundsätze
(1) Die Ordnungsmaßnahme muß unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles in einem angemessenen Verhältnis zum Verhalten des Schülers stehen.
(2) Kollektivmaßnahmen sind nicht zulässig; es sei denn, daß das Fehlverhalten jedem einzelnen Schüler zuzurechnen ist (§ a Abs. 4 SchVG).
(3) Vor der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen ist dem Schüler und seinen Erziehungsberechtigten Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt vor der Stelle darzulegen, die über die Maßnahme zu beschließen hat. Der Schüler ist darauf hinzuweisen, daß er hierbei einen Schüler oder Lehrer seines Vertrauens hinzuziehen kann.
(4) Vor der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen durch die Lehrerkonferenz hört diese einen Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrats, soweit der betroffene Schüler oder seine Erziehungsberechtigten nicht widersprechen.
(5) Ordnungsmaßnahmen sind den Erziehungsberechtigten unter Darlegung des Sachverhaltes schriftlich bekanntzugeben. Bei berufsschulpflichtigen Schülern sind dir für die Berufserziehung Mitverantwortlichen über Ordnungsmaßnahmen nach § 14 Abs. 2 Nr. 3, 5 und 7 zu unterrichten.
(6) Die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen wird durch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nicht gehindert.
Rechtlich kann Euch die Lehrerin rein gar nix...aber sie wird es Euch vermutlich auf andere Art und Weise "spüren lassen".
Meister Rahl
16. Juni 2011 - 19:29 Uhr
Du Dole sagte am 16. Juni 2011 - 19:16 Uhr:
Jaja öffentliche Schulen halt...
Naja in dem Fall musst du wahrscheinlich die 6 akzeptieren auch wenn es unfair ist. Vor allem glaube ich nicht, dass du mit der Paragraphenreiterei sonderlich weit kommst.
Glaubst du.
Aber wenn man mit so einem Argument kommt und keiner einlenkt kann man seine Eltern vorschicken und spätestens dann kriegt man sein Recht, denn Lehrer können es gar nicht ausstehen sich mit den Eltern rumzufetzen. Muss damit zu tun haben das sie das ständig tun dürfen selbst wenn sie ihm Recht sind...
Es ist zwar blöd das man da gegebenenfalls so laut werden muss, aber grundsätzlich ist das ja gerechtfertigt. Man sollte sich nie was gefallen lassen gegen das man auch was tun kann.
Den entsprechenden Paragraph kenne ich natürlich nicht, aber im Recht sehe ich dich schon, insofern du auch die Wahrheit erzählst, von daher solltest du dich da nicht geschlagen geben.
sneef
16. Juni 2011 - 19:34 Uhr
Du Dole sagte am 16. Juni 2011 - 19:16 Uhr:
Jaja öffentliche Schulen halt...
Naja in dem Fall musst du wahrscheinlich die 6 akzeptieren auch wenn es unfair ist. Vor allem glaube ich nicht, dass du mit der Paragraphenreiterei sonderlich weit kommst.
...sagt der schweizer, der das deutsche schulrecht bestimmt gut kennt.
ich bin mir ziemlich sicher, dass sie nicht einfach beide bestrafen kann, vor allem ohne beweis.
ich würde es mit einem besuch beim schulleiter versuchen.
edit:
an lordhulkster: davon ausgehend, dass loewe die wahrheit sagt, also nicht abgeschrieben hat und trotzdem bestraft werden soll, ist es sein gutes recht, sich zumindest beim schulleiter darüber zu beschweren. wenn seine lehrerin nichtmal akzeptieren kann, dass er sich über einen nicht zutreffenden vorwurf beschwert, bzw. die note 6 nicht akzeptiert, dürfte sie ziemlich ungeeignet für ihren lehrerposten sein.
Dieser Beitrag wurde von sneef bearbeitet: 16. Juni 2011 - 19:44 Uhr
Loewenmaul
16. Juni 2011 - 19:39 Uhr
Danke erstmal an die ganzen schnellen Antworten!
Vielen Danke Lord, das habe ich gesucht!
Ich werde mich morgen mit meinem Klassenlehrer in Verbindung setzen, welcher auch in der Schulleitung sitzt. Mit der betroffenden Lehrerin werde ich wohl ebenfalls ein Gespräch führen.
Sollten diese beiden Gespräche mich nicht weiterbringen wende ich mich an meinen Schulleiter. Meine Eltern werden ggf. auch ein Gespräch mit der Lehrerin führen.
mfg
reVr0x
16. Juni 2011 - 22:07 Uhr
Mal abgesehen von der rechtlichen Grundlage ist das auch eine mehr oder weniger öffentliche Diffamierung. An deiner Stelle würde ich mir sowas nicht noch mal bieten lassen und sie auch ruhig darauf ansprechen, dass sowas von Lehrer zu Schüler im vertraulichen Rahmen geschehen sollte.
Eric
17. Juni 2011 - 19:06 Uhr
naja ich würde versuchen mit dem lehrer ne lösung zu finden. ich habe auch zwei lehrer, die wenn man motzt oder zum schulleiter wegen iwas geht, die noten im nächsten zeugnis verschlechtern(sie geben dann auch schlechtere mündlich/heft noten). weil sie sich in ihrem schulstil angegrifen fühlen.
Loewenmaul
17. Juni 2011 - 21:38 Uhr
@Eric
Als Schüler hab ich das Recht, wenn mir etwas nicht passt, zum Schulleiter zu gehen und mich zu beschweren. Steht auch in der ASchO.

Jeff
17. Juni 2011 - 21:53 Uhr
erzähle mal hinterher, was daraus wird. Interessiert mich!

Afgan555
17. Juni 2011 - 22:53 Uhr
Eric sagte am 17. Juni 2011 - 19:06 Uhr:
naja ich würde versuchen mit dem lehrer ne lösung zu finden. ich habe auch zwei lehrer, die wenn man motzt oder zum schulleiter wegen iwas geht, die noten im nächsten zeugnis verschlechtern(sie geben dann auch schlechtere mündlich/heft noten). weil sie sich in ihrem schulstil angegrifen fühlen.
+1
Ich hatte die letzten 2 Jahre eine Lehrerin, bei der ich plötzlich von ner 2 auf ne 4 gerutscht bin. Und das nur, weil ich ihr gesagt hab, was mir nicht passt und auch mal mit dem Schulleiter bisschen geredet...

.
Abgesehen davon, dass im Abschlusszeugnis jetzt 'ne 4 stand hat es sich aber voll gelohnt:D
Dieses Jahr habe ich so kaufmännische einjährige Schule gemacht und Schwups wieder auf 'ne 2
Aber grundsätzlich finde ich es am besten zum Schulleiter zu gehen in so 'nem Fall.
Justen014
20. Juni 2011 - 12:42 Uhr
Lehrer sind leider auch nur Menschen -> Es gib Leute die werden bevorzugt oder anderes und andere die mag man einfach nicht und werden verschlechtert. Es hat ganz oft etwas mit Sympathie zu tun.
Normalerweise kann man nur bestraft werden, wenn man erwischt wurde, aber wurde ya bereits alles genannt.