strafbar ist lediglich der unlizensierte upload von urheberrechtlich geschützter ware... die programme sind völlig legal...
aber 2 fragen stell ich mir immer:
wenn ich etwas runterlade (beispielsweise freewaretoolsfürnoobs.zip) und sich nach beendigung des downloads herausstellt, dass es in wahrheit der neuste kinofilm ist, habe ich mich dann strafbar gemacht? die zeit, während ich es runtergeladen habe, habe ich ihn ja auch zum upload freigegeben gehabt... ich konnte allerdings nicht wissen, was ich da ziehe, da ich ja nur auf den namen vertraut habe... und eine vorschaufunktion brachte auch nichts hervor...
2.: wenn ich eine cd hier rumfliegen habe und zu faul zu rippen bin, weil downloaden eh schneller geht, mache ich mich damit nach der neuen regelung strafbar?
ansonsten unterstützt bands, die ihre musik kostenlos zur verfügung stellen... alles, was drecksläden wie die gema boykottiert... und der dreiste gez bei unverschämten forderungen gegen online-radios einen strich durch die rechnung macht... kunst darf nicht aus kommerziellen gründen produziert werden...
bei programmen sieht das schon wieder ganz anders aus... bedenkt, dass viele aufwändige programme nur eine kleine zielgruppe haben und dementsprechend teuer sein müssen... sonst sterben irgendwann die angebote aus... wenn bushido oder scooter pleite gehen würden, wärs hingegen nicht schade drum...
der link ist übrigens für manche vllt interessant:
http://www.netzwelt.de/news/76063-die-gros...sharingfaq.htmlDieser Beitrag wurde von twocrash bearbeitet: 20. Februar 2008 - 18:39 Uhr