Ritter84 sagte am 25.02.2008, 20:25:
2. unwissenheit schützt vor strafe nicht.
Das wird im deutschen Strafrecht nicht durchgehend so gehandelt.
Ritter84 sagte am 25.02.2008, 20:25:
auch wenn die datei falsch benannt ist, würdest du im zweifelsfall bestraft werden. der vergleich mit dem mord ist vll etwas übertrieben, aber sieh es bei den strafzetteln zum falschparken. "ich wusste nicht, dass hier parkverbot herscht" hilft dir auch nicht weiter.
Tatsächlich hilft dir das nicht weiter, das liegt aber daran das es genaue Parkregelungen gibt, entweder hat man was verpennt oder es ist keins, wenn keins ist, ist man auch geschützt, der Bürger MUSS darauf hingewiesen sein das dort Parkverbot herrscht. Ob nun darüber das er seinen Führerschein gemacht hat und wissen muss das man in Verkehrsberuhigten Bereichen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen auch parken darf oder deshalb weil dort ein Parkverbotsschild stand ist egal. Aber wenn nichts darauf hinweist kann man ihn nicht bestrafen.
Ich kenne mich nicht zu gut mit dem Recht aus, aber ich würde wetten das man nicht bestraft werden darf wenn man von selbst keinen Hinweis erhalten kann das die Datei etwas anderes enthält als ausgewiesen wurde.
Wenn ich jetzt auf der Seite einer Firma ein Freeware Programm downloade das diese erstellt hat und hab plötzlich Urheberrechtlich geschützte Musik drauf kann ich nichts dafür.
Aber! Ich vermute nach dem Recht wäre es dann so das man verpflichtet ist diese Datei zu löschen, wenn man eben feststellt das in der Form nicht legal ist, denn der Besitz ist ja immer noch illegal.
MfG, Rahl
Dieser Beitrag wurde von Meister Rahl bearbeitet: 25. Februar 2008 - 21:37 Uhr