whatnader sagte am 17.12.2007, 21:02:
zu 4: Das für mich fraglich, da bin ich echt gespannt wie das umgesetzt wird.
Wie wäre folgender Vorschlag:
Es gibt eine Art Verleihhaus, ähnlich der Markthalle, mit eigenem Bildschirm. Dieses kann/sollte über jede Bank zugänglich sein
Man kann dort maximal drei Gegenstände leihen und maximal drei Gegenstände verleihen.
Ein geliehener Gegenstand gehört beim Sterben, so er sich am Körper/im Inventar befinden, automatisch zu den geschützten Items, unabhängig vom eigentlichen Wert.
Geliehene Gegenstände können nicht in bestimmte Gebiete, wie z.B. PvP Zonen, mitgenommen werden. Wer Items hierfür braucht, sollte sie sich auch kaufen können.
Verkaufen kann man geliehene Items logischerweise nicht.
Leihen kann man auch nur Gebrauchsgegenstände (Waffen, Rüstungen, Werkzeuge, etc.), nicht Verbrauchsgegenstände (Geld, Erze, Nahrung, Tränke, etc.).
Es wird eine maximale Verleihzeit vereinbart, die X (zB. 24) Stunden nicht überschreiten kann.
Beide Spieler (Leiher und Verleiher) haben beim Einloggen die Möglichkeit, Geliehenes zurückzufordern, bzw. zurückzugeben. Dies soll insbesondere "Connection Lost" Probleme umgehen.
Sollten Gegenstände zurückgefordert werden, bleibt dem ausleihenden Spieler 1/10 der vereinbarten Verleihzeit zur Rückgabe. Dies soll den Leihenden vor zu überraschender Rückgabe schützen, dem Verleiher aber das Recht an "seinem" Gegenstand sichern.
10 Minuten vor Ablauf der Verleihzeit, egal ob durch erreichen des Endzeitpunktes oder bei vorzeitiger Rückgabeforderung, wird beiden Spielern, soweit sie zu dem Zeitpunkt online sind, das kommende Ende des Verleihs angekündigt. Das gleiche nochmal 5 Minuten und 1 Minute vor Ende.
Vorzeitige Rückgabe durch den ausleihenden Spieler ist jederzeit ohne Verzögerung möglich.
Es kann eine Art Leihgebühr vereinbart werden, welche einen bestimmten Betrag nicht übersteigen darf (z.B. maximale Handelsdifferenz), höchstens aber 1/100 des aktuellen Marktpreises betragen kann. Dies soll ein Ausgleich für den "Nutzungsausfall" durch den Eigentümer ermöglichen.
Bei Vereinbarung einer Leihgebühr entfällt die Möglichkeit für den Verleiher, das Item vorzeitig zurückzufordern. Dies soll eine Art "Investitionsschutz" für den Ausleihenden garantieren
VG/V